Werder im Rechtsstreit

Termin steht: Werder und Mitgliederinitiative sehen sich nach gescheiterter Einigung vor dem Landgericht wieder

Neuer Termin: Der Rechtsstreit zwischen Werder Bremen und der Mitgliederinitiative um Initiator Pascal Tetschet geht in die nächste Runde.

Kurz nach dem Urteil des Amtsgerichts hatte der SV Werder Bremen bereits angekündigt, Rechtsmittel dagegen einzulegen - das ist inzwischen geschehen. Konkreter: Der Rechtsstreit zwischen dem Verein und der Mitgliederinitiative um Initiator Pascal Tetschet geht in die nächste Runde. Beide Seiten werden sich erneut vor Gericht begegnen. Die mündliche Verhandlung vor dem Landgericht Bremen ist für Freitag, 31. Juli, um 10 Uhr angesetzt. 

Der SV Werder Bremen und die Mitgliederiniative treffen sich am 31. Juli erneut vor dem Landgericht Bremen.

Nach gescheiterter Einigung - Werder Bremen und Mitgliederinitiative sehen sich vor dem Landgericht wieder

Das Amtsgericht Bremen hatte Anfang Juli entschieden, dass Werder Bremen der Mitgliederinitiative die E-Mail-Adressen aller Clubangehörigen zur Verfügung stellen muss, damit Tetschet (selbst ein Mitglied) diese über sein Anliegen informieren kann. Der Initiator möchte im Vorfeld der Mitgliederversammlung am 15. November über seine Pläne und eingereichten Satzungsänderungsanträge aufklären, die unter anderem eine kritische Auseinandersetzung mit Werders sportlicher Führung vorsehen. Gegen das Urteil des Amtsgerichts legte der Verein Berufung ein. Nachdem anschließend auch der von Tetschet vorgeschlagene außergerichtliche Einigungsversuch gescheitert war, geht der Rechtsstreit nun in die nächste Instanz.

Dort kann sich Tetschet – anders als noch vor dem Amtsgericht – nicht mehr selbst vertreten, sondern benötigt einen Rechtsanwalt. Auf den sozialen Netzwerken erklärte die Mitgliederinitiative, sie finde „den Ton befremdlich“, der sich an zahlreichen Stellen der fast 50 Seiten umfassenden Berufungsbegründung des SV Werder Bremen wiederfinde.

Neuer Gerichtstermin: Werder Bremen und Mitgliederinitiative gehen in die nächste Runde

Dabei zitierte die Initiative unter anderem folgende Passage aus der Berufungsbegründung. Demnach werfe Werder Bremen Pascal Tetschet vor, das „angestoßene Verfahren mit aller Macht am Laufen zu halten, um gesichtswahrend einen prozessualen Erfolg zu erzielen, der über das Scheitern seines ursprünglichen Vorhabens hinwegtäuscht“.

Dieses ursprüngliche Vorhaben bestand darin, eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Mit dem Versuch, die dafür notwendigen rund 6.800 Unterstützerstimmen auf eigene Faust zu sammeln, war Tetschet gescheitert. Die Initiative rückte deshalb von diesem Plan ab und kündigte stattdessen an, die reguläre Mitgliederversammlung im November nutzen zu wollen, um mit den Mitgliedern des SV Werder Bremen über ihre Kritikpunkte und Lösungsvorschläge zu diskutieren. Dafür möchte Tetschet im Vorfeld alle Mitglieder über die Inhalte informieren.

Initiator schlug Werder Bremen vor, alle Mitglieder selbst entscheiden zu lassen, ob ihre Mail-Adresse weitergegeben werden darf

Nach dem Urteil des Amtsgerichts hatte Tetschet vorgeschlagen, dass Werder Bremen allen Mitgliedern eine zweiwöchige Frist einräumt, in der sie selbst entscheiden können, ob ihre E-Mail-Adresse an die Initiative weitergegeben werden darf. Diesen Vorschlag lehnten die Bremer jedoch ab. Nun wird der Fall vor dem Landgericht Bremen weiterverhandelt. Dieses hatte bereits die Zwangsvollstreckung des ersten Urteils auf Antrag von Werder vorläufig gestoppt. Dafür musste der Verein einen Betrag von 6.000 Euro zahlen. (bvo)

Rubriklistenbild: © IMAGO/Dirk Sattler

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