Werder-Niederlage
Niederlage vor Gericht: Werder muss Mitglieder-Mailadressen an Faninitiative rausrücken
Niederlage für den SVW: Am Mittwoch hat das Amtsgericht das Urteil im Rechtsstreit zwischen Werder Bremen und der Mitgliederinitiative verkündet.
Der SV Werder Bremen muss eine empfindliche juristische Niederlage einstecken. Wie das Amtsgericht Bremen am Mittwoch verkündet hat, wird der Verein dazu verurteilt, der Faninitiative um Kopf Pascal Tetschet die E-Mail-Adressen sämtlicher Vereinsmitglieder zur Verfügung zu stellen. Mitglied Tetschet hatte darauf geklagt, weil er die Mitgliedschaft in seiner Sache informieren möchte und sich vom Verein dabei nicht ausreichend unterstützt sah. Werder hatte der Faninitiative die Herausgabe der Adressen verweigert, wird nun aber juristisch dazu verpflichtet. Der Verein kann allerdings Berufung einlegen.
Update (1. Juli, 18.40 Uhr): Nach Niederlage vor Gericht - Werder Bremen legt Rechtsmittel ein!
Werder Bremen verliert vor Gericht: SVW muss E-Mail-Adresse an Faninitiative weitergeben
„Ich bin erleichtert über die heutige Entscheidung des Gerichts“, sagt Initiator Pascal Tetschet gegenüber der DeichStube und fügt an: „Mir ist jedoch besonders wichtig zu betonen, dass dieses Verfahren aus meiner Sicht nie notwendig gewesen wäre. Ich habe mehrfach Gespräche angeboten und verschiedene Lösungen vorgeschlagen – darunter ausdrücklich auch solche, bei denen die Mitgliederdaten des SV Werder Bremen überhaupt nicht an mich hätten herausgegeben werden müssen. Genau dies hat das Gericht in seiner heutigen Entscheidung ausdrücklich festgestellt.“
Zur Erinnerung: Die Initiative strebt eine kritische Auseinandersetzung mit der Sportlichen Führung des SV Werder Bremen an und hatte aus diesem Grund ursprünglich eine außerordentliche Mitgliederversammlung ins Leben rufen wollen. Von diesem Plan ist Initiator Tetschet aus Zeitgründen inzwischen abgerückt. Nun möchte er auf der turnusmäßigen Versammlung im November sprechen – und die Mitglieder vorab auf seine Kritikpunkte sowie Lösungsvorschläge aufmerksam machen. Durch die E-Mail-Adressen hat er nun einen direkten Draht zu den knapp 70.000 Clubangehörigen.
Mitglied setzt sich vor Gericht durch: Warum Werder Bremen E-Mail-Adressen herausgeben muss
In der Urteilsbegründung des Gerichts heißt es: „Jedem Mitglied eines Vereins steht nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kraft seines Mitgliedschaftsrechts ein Recht auf Einsicht in die Bücher und Urkunden des Vereins zu, wenn und soweit es ein berechtigtes Interesse darlegen kann, dem kein überwiegendes Geheimhaltungsinteresse des Vereins oder berechtigte Belange der Vereinsmitglieder entgegenstehen.“ Dem Datenschutz-Argument von Werder, das sich von der Hamburger Kanzlei Blue Port Legal vertreten ließ, folgte das Amtsgericht dagegen nicht. „In der Gesamtwürdigung überwiegt vorliegend das Interesse des Verfügungsklägers an der Übermittlung der E‑Mail-Adressen der stimmberechtigten Mitglieder zur Ausübung seiner mitgliedschaftlichen Kommunikationsrechte“, teilt das Gericht mit. Und erklärt: „Datenschutzrechtliche Belange werden durch die Beschränkung auf E‑Mail‑Adressen sowie durch die durch bereits bestehende Gesetze geregelte Zweckbindung, das Weitergabeverbot und Löschungspflichten hinreichend geschützt.“
Für Pascal Tetschet ist das Urteil fraglos ein großer Erfolg. „Für mich richtet sich der Blick jetzt nach vorne. Mein Ziel bleibt eine starke Vereinsdemokratie und eine sachliche Diskussion über die von mir eingereichten Satzungsänderungsanträge“, betont er und ergänzt: „Ich hoffe, dass dieses Urteil dazu beiträgt, das Vertrauen in die Rechte der Mitglieder zu stärken und künftig wieder stärker auf Dialog statt auf gerichtliche Auseinandersetzungen zu setzen.“
Werder Bremen verliert vor Gericht - Pascal Tetschet von der Faninitiative fordert Konsequenzen
Gleichzeitig fordert Tetschet den SV Werder Bremen dazu auf, mögliche interne Schritte wegen der gerichtlichen Niederlage zu prüfen: „Aus meiner Sicht stellt sich nun zwangsläufig die Frage, ob der gesamte Umgang mit mir und der Mitgliederinitiative innerhalb des Vereins Konsequenzen haben wird. Nicht nur das Präsidium, sondern auch der Ehrenrat als vereinsinternes Schlichtungsorgan sollten den bisherigen Umgang mit diesem Verfahren sehr selbstkritisch hinterfragen. In einem mitgliedergeführten Verein sollte niemand gezwungen sein, seine Mitgliedschaftsrechte erst gerichtlich durchsetzen zu müssen, nachdem zahlreiche Gesprächs- und Lösungsvorschläge erfolglos geblieben sind.“ (dco)
Mehr Infos in Kürze. Eine Stellungnahme des SV Werder Bremen steht noch aus.
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