Entscheidung Mitte August
Keine Einigung, Vergleich gescheitert: Werder und Mitgliederinitiative warten auf Landgericht-Urteil
Im Rechtsstreit zwischen Werder Bremen und einer Mitgliederinitiative konnten sich beide Seiten nicht einigen – wann das Landgericht das Urteil fällen will!
Der SV Werder Bremen muss weiter auf das Urteil warten: Im Rechtsstreit mit Pascal Tetschet, Gründer der Mitgliederinitiative, hat das Landgericht Bremen nach einer knapp zweistündigen, intensiven Verhandlung am Freitagvormittag noch keine Entscheidung getroffen. Klar ist aber: Das Gericht ließ erkennen, dass es den grundsätzlichen Anspruch Tetschets offenbar als gegeben ansieht, ohne dass damit das Urteil schon gegeben wäre. Das Urteil im Eilverfahren soll am Freitag, 14. August, um 9 Uhr verkündet werden.
Pascal Tetschet möchte im Vorfeld der Mitgliederversammlung im November rund 55.000 Mitglieder des SV Werder Bremen über drei von ihm eingebrachte Satzungsänderungsanträge informieren. Dabei geht es um das passive Wahlrecht, ein erweitertes Vorschlagsrecht bei Präsidentschaftswahlen sowie die Einführung einer hybriden Mitgliederversammlung. Dafür verlangt er vom Verein die Herausgabe der E-Mail-Adressen aller Mitglieder.
Rechtsstreit zwischen Werder Bremen und Mitgliederinitiative: Landgericht Bremen will Urteil in zwei Wochen fällen
Vor dem Amtsgericht Bremen hatte Tetschet bereits Recht bekommen. Werder Bremen legte jedoch Rechtsmittel ein, sodass der Fall nun vor dem Landgericht landete. Vorsitzender Richter Dr. Schröder machte während der Verhandlung deutlich, dass nach vorläufiger Einschätzung ein Verfügungsanspruch grundsätzlich bestehen könnte. Grundlage dafür ist unter anderem ein BGH-Urteil aus dem vergangenen Dezember, wonach Vereinsmitglieder andere Mitglieder zur Verfolgung gemeinsamer Vereinsinteressen kontaktieren dürfen. Offen ist aus Sicht des Gerichts allerdings weiterhin die entscheidende Frage, ob auch die notwendige Eilbedürftigkeit vorliegt.
Genau daran knüpft die Verteidigung des SV Werder Bremen in Person von Vereinsjurist Henning Hofmann und dem Anwalt Sven Piehl der externen Hamburger Rechtskanzlei Blue Port Legal an. Der Verein verweist auf erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken und argumentiert zudem, dass Tetschet seine Satzungsänderungsanträge auch erst auf der Mitgliederversammlung selbst vorstellen könne. Die früher von Tetschet geäußerte Kritik an Sportchef Clemens Fritz spielte im Verfahren hingegen ausdrücklich keine Rolle mehr.
Landgericht Bremen legt Werder Bremen und der Mitgliederinitiative erfolglos einen Vergleich nahe
Obwohl das Landgericht Bremen beiden Seiten einen Vergleich nahelegte, blieb eine Einigung aus. Pascal Tetschets Seite bot an, auf die Herausgabe der Mitgliedsdaten zu verzichten, sofern Werder Bremen stattdessen sein Schreiben unverändert an alle Mitglieder verschicken würde. Der Verein erklärte zwar grundsätzlich seine Bereitschaft, die Satzungsänderungsanträge künftig auf digitalem Weg gleichberechtigt mit anderen Anträgen zu veröffentlichen, wollte sich aber nicht auf den von Tetschet vorgeschlagenen Umfang festlegen. Gleichzeitig bestand Werder auf einer gerichtlichen Entscheidung.
Auch das Angebot von Pascal Tetschet, im Gegenzug auf eine spätere Anfechtung der Mitgliederversammlung zu verzichten, führte nicht zum Durchbruch. „Ich blicke auf die Verhandlung heute mit einem gemischten Gefühl“, sagt der Gründer der Mitgliederinitiative im Anschluss an den Termin und betont: „Ich meine, es ist mittlerweile auch nicht das erste Mal, dass ein Angebot oder ein Vergleichsvorschlag meinerseits abgelehnt wurde. Ich glaube, das war auch für die Richter ein Stück weit überraschend.“ Auch der SV Werder äußerte sich inzwischen zum Gerichtsverfahren: „Der SV Werder Bremen steht für Demokratie und Mitgliederpartizipation. Zugleich stehen wir in der Verantwortung, mit den uns anvertrauten, personenbezogenen Mitgliederdaten hochsensibel umzugehen und sie dementsprechend zu schützen. Genau dies haben wir heute vor dem Landgericht getan“, erklärt Club-Präsident Dr. Hubertus Hess-Grunewald.
Pascal Teschet, Gründer der Mitgliederinitiative, zum Gerichtsverfahren mit Werder Bremen: „Es soll kein Streit um des Streites willen werden“
Auf die Frage, ob er notfalls auch weitere juristische Schritte gehen würde, erklärte der Gründer der Mitgliederinitiative: „Es soll natürlich kein Streit um des Streites willen werden, das ist völlig klar.“ Sollte das Landgericht Bremen die fehlende Eilbedürftigkeit annehmen, könnte Pascal Tetschet das Eilverfahren gegen den SV Werder Bremen zwar verlieren, obwohl sein grundsätzlicher Anspruch auf die Mitgliederdaten bestätigt wird. In diesem Fall müsste die Frage in einem Hauptsacheverfahren geklärt werden, das sich über Jahre hinziehen könnte.
Juristisch könnte Werder damit zwar vorerst Zeit gewinnen, zugleich aber das Risiko eingehen, dass das bisherige Vorgehen später als rechtsfehlerhaft bewertet wird – mit möglichen Folgen für spätere Mitgliederversammlungen. Gewinnt Tetschet dagegen auch im Eilverfahren, müsste Werder die Mitgliederdaten grundsätzlich unverzüglich herausgeben – sofern nicht noch eine höhere Instanz eingeschaltet wird. Unabhängig vom Ausgang des konkreten Verfahrens intendiert der SV Werder Bremen weiterhin, eine mitgliederfreundliche Lösung zu ermöglichen. „Wir bieten an, dass wir über unseren Mitglieder-Newsletter neben den von Herrn Tetscht offiziell eingereichten Vorschlägen für eine Satzungsänderung alle eingereichten Anträge zusätzlich zu der Veröffentlichung im „Werder Magazin“ informieren und dort auch die Möglichkeit bieten, die Begründung der Antragsteller sowie – wenn gewünscht - die weiteren Kontaktdaten der Antragsteller mit anzugeben“, so Hess-Grunewald. (bvo)
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