Sanktionen und Vermögensprüfung

Bürgergeld statt Hartz IV: Das ändert sich durch die Reform

Geldscheine vor dem Logo der Agentur für Arbeit
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Das Bürgergeld soll Hartz IV ersetzen und bringt einige Veränderungen mit sich. (kreiszeitung.de-Montage)

Das Ende von Hartz IV ist besiegelt: Die Ampel plant eine große Reform und die Einführung eines Bürgergeldes. Bis es so weit ist, wird es allerdings noch dauern.

Berlin – Große Reformen brauchen Zeit – das kündigte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) bereits Anfang des Jahres an. Aber dennoch: Das Ende von Hartz IV steht bevor. Noch in diesem Jahr starten die Reformen und künftig soll ein Bürgergeld das Arbeitslosengeld ersetzen. Bereits in ihrem Koalitionsvertrag haben SPD, Grüne und FDP festgehalten, dass die umstrittene Sozialhilfe einer neuen Unterstützung weichen soll. „Das Bürgergeld soll die Würde des und der Einzelnen achten, zur gesellschaftlichen Teilhabe befähigen sowie digital und unkompliziert zugänglich sein“, heißt es.

Die sozialen Versprechen der Politik sind groß – nicht nur beim Bürgergeld, sondern auch bei der Kindergrundsicherung und der Rente.

Anders als bei Hartz IV: Keine Vermögensprüfung beim Bürgergeld geplant

Während Hatz IV, das für Ungeimpfte unter Umständen gekürzt werden könnte, unter seinem schlechten Ruf leidet, soll mit dem Bürgergeld vieles besser werden. Künftig soll der Fokus stärker auf den Wiedereinstieg in die Arbeitswelt gelegt werden und möglichst nachhaltige Perspektiven ermöglichen. Waren die Bezüge bei Hartz IV in der Regel von den Vermögenswerten der Hartz-IV-Empfänger abhängig, soll dies in den ersten Jahren des Bürgergeldes ausgesetzt werden: In den ersten beiden Jahren der Reform soll die Prüfung und Anrechnung des Vermögens auf den Satz beim Bürgergeld nicht stattfinden. Das Gleiche gilt für die Wohnung des Empfängers. Es soll keine Überprüfung durch das Jobcenter zur Größe der Wohnung durchgeführt werden.

Bürgergeld statt Hartz IV: Arbeitgeberpräsident sieht Etikettenschwindel bei geplanter Reform

Der Wegfall der Vermögensprüfung und die Einführung eines Bürgergeldes statt Hartz IV sorgen beim Arbeitgeberpräsidenten Rainer Dulger hingegen für scharfe Kritik. „Es darf keine Rolle rückwärts in der Arbeitsmarktpolitik geben. Mit dem Bürgergeld und dem Wegfall der Vermögensprüfung verlieren wir das Ziel des aktivierenden Sozialstaats aus den Augen“, sagte er am vergangenen Samstag der Rheinischen Post. Er bezeichnete das geplante Bürgergeld als Etikettenschwindel: „Die Koalition kann ja Hartz IV umbenennen – aber die Substanz dieser mutigen Reformen darf nicht verloren gehen“, sagte er. Etwas, was Bürgergeld heiße, aber wie ein bedingungsloses Grundeinkommen wirke, sei sicherlich das Gegenteil.

Dulger lobte zudem die Hartz-Reformen der frühen 2000er-Jahre. Sie hätten eine Rekordarbeitslosigkeit abgebaut und zu einer Rekorderwerbstätigkeit geführt. „Wir sollten daher die Anreize so setzen, dass es attraktiv ist, in eine Beschäftigung zu gehen. Dazu zählen nicht nur niedrige Steuern und Sozialabgaben, sondern auch die Erkenntnis, dass Sozialleistungen von denen erarbeitet werden müssen, die ihr Einkommen selbst verdienen“, sagte der Arbeitgeberpräsident.

Sanktionen bei Verstößen sollen auch beim Bürgergeld bleiben

Das große Ziel des Bürgergeldes soll es ein, Betroffene den Wiedereinstieg in die Arbeitswelt zu ermöglichen. Hierfür ist nicht nur die Mitarbeit der Jobcenter erforderlich, sondern auch der Leistungsempfänger. Ähnlich wie bei den Bezügen von Hartz IV, deren Regelsatz derzeit kaum zum Leben reicht, wird es auch künftig Sanktionen geben. Dazu teilte der Grünen-Politiker Sven Lehmann im Dezember 2021 mit: „Bis zur gesetzlichen Neuregelung keine Sanktionen. Bis Ende 2022 wollen wir die Mitwirkungspflichten der Bürgergeldbeziehenden neu regeln. Bis dahin gilt ein Sanktionsmoratorium: Es werden keine Sanktionen unter das Existenzminimum mehr verhängt.“

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Auch sollen Kosten der Unterkunft und Heizung von möglichen Sanktionen beim Bürgergeld ausgenommen sein. Was auf den ersten Blick als großes Zugeständnis verstanden werden könnte, stellt in Wahrheit allerdings keinen Unterschied zu den möglichen Sanktionen für Empfänger von Hartz IV dar. In einem Urteil zum Sanktionsgesetz hatte das Bundesverfassungsgericht bereits eine Begrenzung der Sanktionen auf 30 Prozent festgelegt.

Neue Zuverdienstgrenze: So viel darf beim Bürgergeld dazuverdient werden

Da die Reform von Hartz IV, das derzeit Erpressung gleicht, derzeit noch in den ersten Vorbereitungen steckt, können bisher noch keine Angaben zu den tatsächlichen Höhen der Verdienstgrenzen beim Bürgergeld gemacht werden. Derzeit ist es beim Hartz-IV-Satz so geregelt, dass sich die Bezüge jenseits eines Freibetrags von 100 Euro langsam schmälern – unter Umständen kann dies dazu führen, dass der komplette Satz einbehalten wird. Ziel der Ampel ist es allerdings, die Zuverdienstmöglichkeiten für Empfänger des Bürgergeldes zu verbessern.

Auch wenn die Versprechen bezüglich des geplanten Bürgergeldes groß sind, befürchten Experten derzeit, dass die Realität anders aussehen wird. Es bleibt insgesamt also abzuwarten, wie sich die Politiker der Ampel-Regierung und die zuständigen Ministerien beim geplanten Bürgergeld einigen und welche Maßnahmen für eine bessere Teilhabe in Deutschland ergriffen werden. *kreiszeitung.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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