Ampel will Hanf freigeben
Cannabis-Legalisierung im Frühjahr 2023? Es bleiben offene Fragen
Die Cannabis-Legalisierung soll bald Form annehmen: In Teilen der Ampel glaubt man an eine schnelle Freigabe, doch die offenen Fragen sind zahlreich.
Berlin – Unter Befürwortern der Freigabe von Marihuana zu Genusszwecken mehren sich seit Amtsbeginn der neuen Bundesregierung die Fragen, wann die Ampel das Hanf freigibt. Optimistische Stimmen aus der Koalition glauben an eine schnelle Cannabis-Legalisierung, doch es gibt noch einiges zu klären. Könnte es doch noch länger dauern?
Cannabis-Legalisierung in Deutschland: Marihuana zu Genusszwecken ab Frühjahr 2023?
Die Cannabis-Legalisierung in Deutschland soll möglichst schnell an Fahrt aufnehmen, zumindest geht es nach Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). Buschmann glaubt, die Freigabe von Marihuana zu Genusszwecken könnte bereits im Frühjahr 2023 erfolgen, Skeptiker halten das für optimistisch. Auch die gesundheitspolitische Sprecherin der FDP, Christine Aschenberg-Dugnus, erklärte der Süddeutschen Zeitung, sie gehe „stark davon aus“, dass im Frühjahr mit dem Verkauf begonnen werden könne.
Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte erst kürzlich einen „Zwischenspurt in der Gesundheitspolitik“ angekündigt. Dieser soll laut Lauterbach bis zur zweiten Jahreshälfte auch einen Gesetzesentwurf zur Cannabis-Legalisierung beinhalten. Der Gesundheitsminister hatte erklärt, „Ich werde die Gesetzesinitiative zur Cannabis-Legalisierung starten“. Begonnen werden sollte der Prozess dadurch, dass der Drogenbeauftragte der Ampel, Burkhard Blienert (SPD), grundlegende Fragen zur Legalisierung mit internationalen Experten erörtert. Lauterbachs Ankündigungen für den Gesetzesentwurf sind deutlich vorsichtiger, als die Mutmaßungen Buschmanns zum konkreten Zeitpunkt der Freigabe.
Cannabis-Legalisierung: Bis zu 30 Gramm – Bund plant höheren straffreien Eigenbedarf
Der Bund plant im Zuge der Cannabis-Legalisierung einen Eigenbedarf von bis zu 30 Gramm. Gegenüber der Augsburger Allgemeinen hatte die SPD-Innenpolitikerin Carmen Wegge zuletzt betont, es seien 20 bis 30 Gramm im Gespräch. Wegge erklärte in diesem Rahmen auch, das Ziel der Legalisierung sei es, den Schwarzmarkt gänzlich trockenzulegen.
Derzeit sind in den Bundesländern verschiedene Grenzen für den Eigengebrauch festgelegt, die nicht zu strafrechtlicher Verfolgung führen. In Bremen und Berlin liegt die straffreie Eigenbedarfsmenge bei bis zu 15 Gramm. In Thüringen, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen liegt der Wert bei bis zu 10 Gramm, in allen anderen Bundesländern sind 6 Gramm erlaubt. Das Engagement unter den Befürwortern der Freigabe ist seit Jahren groß: Am 20.04 hatte es an verschiedenen Orten in Deutschland auch in diesem Jahr Demonstrationen zur Cannabis-Legalisierung gegeben – das hängt auch mit dem „Code 420“ zusammen.
Die Cannabis-Legalisierung in Deutschland wirft weiterhin viele Fragen auf
Doch bei der Cannabis-Legalisierung in Deutschland bleiben viele Fragen bisher ungeklärt. Der Koalitionsvertrag kündigt etwa die „kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften“ an. Was genau die „lizenzierten Geschäfte“ sein sollen, ist noch nicht endgültig geklärt. Im Gespräch sind Apotheken, der Kreis der Abgabeorte soll jedoch möglicherweise erweitert werden. Klar hingegen ist, dass Cannabis zukünftig nur durch geschultes Personal verkauft werden darf.
Die Abgabeorte sind nicht die einzige Unklarheit: Einige weitere Fragen betreffen den Verkauf und die direkte Abgabe von Marihuana. Dabei geht es um Herstellung, THC-Gehalt oder Kosten und Preise. Doch es gibt auch Folgefragen, die aus der Legalisierung resultieren: Wie plant die Ampel etwa mit Grenzwerten beim Autofahren umzugehen? Werden sie angepasst? Derzeitige Grenzwerte wären im Zuge einer Realisierung kaum umzusetzen: Sie liegen so niedrig, dass noch lange nach dem Konsum und Abklingen der psychoaktiven Wirkung das Auto nicht genutzt werden darf. Die Zahl der offenen Fragen könnte die Legalisierung doch noch hinauszögern.
Rubriklistenbild: © Frank Sorge/Imago
