Wann wir in Rente gehen

Renteneintrittsalter: Ein guter Start in den Ruhestand

Das Renteneintrittsalter unterscheidet sich von Person zu Person. Die Höhe der Rente hängt von der Anzahl Jahre ab, die in die Rentenkasse eingezahlt wurde.

Berlin – Viele Rentenversicherte fragen sich, wann das eigene Renteneintrittsalter eigentlich erreicht wird, um in Rente, also dem Ruhestand, zu gehen. Diesem Thema widmet sich laufend auch die Politik. Zu der Frage des Renteneintrittsalters fallen unter anderem die folgenden Altersangaben: Rente mit 60, Rente mit 63 sowie Rente mit 68 und Rente nach 45 Versicherungsjahren.

Renteneintrittsalter für den Ruhestand
Rente mit 60Rente mit 68
Rente mit 63Rente nach 45 Versicherungsjahren

Für jede rentenversicherte Person ist es wichtig zu wissen, worauf es beim jeweiligen Renteneintrittsalter genau ankommt, um entweder früher oder, wie zuvor geplant, später in die Regelaltersrente einzutreten. Es lohnt sich auf jeden Fall, bei der Rentenplanung einen Rentenrechner zu benutzen und mit diesem geplante Abschläge bei früherem Eintritt in den Ruhestand frühzeitig zu berechnen. Weiterhin gibt es bezüglich des Renteneintrittsalters Unterschiede zwischen Frauen und Männern.

Renteneintrittsalter: Wann kann ich in den Ruhestand gehen?

Viele Menschen stellen sich oft die Frage, wann sie frühestens in Rente gehen können. Die Antwort hängt dabei von dem Geburtsjahrgang ab, in dem die rentenversicherte Person geboren wurde. Alle, die vor 1947 geboren wurden, haben mit 65 Jahren das Rentenalter erreicht und konnten somit ohne Abschläge in die Regelaltersrente eintreten. Wurde jemand ab dem Jahr 1964 geboren, gilt die derzeit höchste Renteneintrittsalter-Grenze von 67 Jahren. Darüber hinaus wird in der Politik immer mal wieder eine Anhebung des regulären Eintrittsalters in die Regelaltersrente von 67 Jahre auf 68 Jahre diskutiert.

Das Renteneintrittsalter der Altersrente hängt sowohl von den gearbeiteten Jahren als auch von dem Geburtsjahrgang ab.

Unabhängig des Renteneintrittsalters ist es natürlich möglich, auch früher in den Ruhestand zu gehen. Bei einem früheren Eintritt in die Rente müssen jedoch Rentenabschläge in Kauf genommen werden. Alternativ ist es mit der sogenannten Flexirente inzwischen möglich, mit 63 Jahren in Teilrente zu gehen und gleichzeitig der gewohnten Tätigkeit nachzugehen.

Für den Eintritt in den Ruhestand ohne Abschläge nach dem Flexirentengesetz ist es derzeit erforderlich, dass bereits für einen Zeitraum von 45 Jahren die Versichertenbeiträge an die Deutsche Rentenversicherung geleistet wurden. Der Renteneintritt darf ab dem sogenannten Rentenzugangsalter, also von jedem selbst, festgelegt werden. Um mögliche Abschläge berechnen zu lassen, lohnt sich ein Blick auf einen Renteneintrittsrechner.

Renteneintrittsalter für Frauen: Wann ist der Eintritt in die Rente für Frauen möglich?

Vor der Erhöhung des Rentenalters war es für Frauen noch möglich, mit 60 Jahren das Rentenalter zu erreichen und somit in den Ruhestand zu gehen. Das ist nun nur noch mit Abschlägen möglich. Genau wie bei Männern auch, gilt für Frauen, die ab 1964 geboren wurden, das reguläre Renteneintrittsalter von 67 Jahren. Weiterhin existieren Ausnahmen für Frauen, die für einen Zeitraum von mindestens 45 Jahren Beiträge an die Rentenkasse geleistet haben.

Die Möglichkeit, mit 60 Jahren in den Ruhestand zu gehen, galt für alle Frauen, die verschiedene Anforderungen erfüllten. Dazu zählten: Das Geburtsdatum lag vor dem 1. Januar 1952. Es werden die gültigen Hinzuverdienstgrenzen nicht überschritten. Es wurde mindestens 15 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt.

Wann wird das Renteneintrittsalter für besonders langjährig Versicherte erreicht?

Ein Arbeitnehmer, der für einen Zeitraum von mindestens 45 Jahren in die Rentenkasse eingezahlt hat, profitiert von der Ausnahmeregelung der Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Diese Personengruppe erreicht das Rentenalter somit unter Umständen zu einem früheren Zeitpunkt. Mit dieser besonderen Regelung werden alle Menschen belohnt, die mit ihrer Arbeitsleistung über Jahrzehnte hinweg das Rentensystem stützten.

Nach den Regeln für langjährig Versicherte mit einem Geburtsdatum nach dem 1. Januar 1964 ist der Rentenbeginn bereits mit 65 Jahren möglich, also zwei Jahre vor dem regulären Renteneintrittsalter. Menschen mit dem Geburtsjahrgang 1957 durften diese abschlagsfreie Altersrente sogar bereits mit 63 Jahren und zehn Monaten in Anspruch nehmen.

Rubriklistenbild: © Daniel Karmann/dpa

elona ist da. Ihre lokalen Nachrichten.

Mehr zum Thema:

Hurricane 2026: Die Bilder vom Festival-Samstag

Hurricane 2026: Die Bilder vom Festival-Samstag

Bildergalerie: Das ist der Samstag auf dem Hurricane

Bildergalerie: Das ist der Samstag auf dem Hurricane

Binge-Alarm aus Kanada: Serien, die man in Deutschland sofort streamen kann

Binge-Alarm aus Kanada: Serien, die man in Deutschland sofort streamen kann

Bier auf dem Hurricane Festival 2026 – die besten Bilder

Bier auf dem Hurricane Festival 2026 – die besten Bilder

Kommentare