Wirbel bei Werder
Online-Petition: Werder-Präsident Hess-Grunewald bezieht deutlich Stellung und stärkt Fritz – Gespräche über Mitglieder-Abstimmung
Werder Bremens Aufsichtsratsvorsitzender Hubertus Hess-Grunewald spricht über die Kritik an Sportchef Clemens Fritz und die Möglichkeiten der Fan-Petition.
Es ist ein Thema, das in den vergangenen Tagen nicht nur im Umfeld, sondern auch innerhalb des Bremer Weserstadions viele Menschen beschäftigt hat. Seit dem 25. Januar läuft im Internet eine Online-Petition mit der Überschrift: „Genug ist genug! Außerordentliche Mitgliederversammlung zur Bewertung der Amtsführung von C. Fritz.“ Gemeint ist damit der Geschäftsführer des SV Werder Bremen, Clemens Fritz, über dessen Arbeit und Entscheidungen die Initiatoren der Petition gerne im Rahmen einer außerordentlichen Mitgliederversammlung diskutieren und abstimmen lassen möchten. Mittlerweile verzeichnet die Petition knapp 7.000 Unterschriften und hat damit ihr Mindestziel erreicht. Hintergrund ist, dass der SV Werder Bremen rund 70.000 Mitglieder hat und für ein solches Vorhaben die Unterstützung von zehn Prozent der Mitglieder erforderlich wäre. Zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung wird es dadurch jedoch nicht automatisch kommen, wie Werders Aufsichtsratsvorsitzender und Präsident Hubertus Hess-Grunewald in einem vereinseigenen Interview am Freitagmittag deutlich macht.
Online-Petition von Werder Bremen-Fans „hat satzungsgemäß keine Relevanz“ - außerordentliche Mitgliederversammlung aber nicht vom Tisch
„Wir nehmen die Sorgen der Fans und aller, die es mit dem SV Werder halten, sehr ernst. Unruhe und Unzufriedenheit nach zehn Spielen ohne Sieg sind absolut nachvollziehbar“, betont der Präsident zunächst, stellt jedoch klar: „Diese Online-Petition hat satzungsgemäß keine Relevanz.“ Ein Grund dafür ist unter anderem, dass knapp die Hälfte der Unterzeichnenden die Petition anonym unterstützt hat. „Bei allen, die ihren tatsächlichen Namen hinterlegt haben, hat eine Stichprobe ergeben, dass etwa 30 Prozent von ihnen Vereinsmitglieder des SV Werder sind“, so Hubertus Hess-Grunewald. Das bedeutet, dass trotz der rund 7.000 Stimmen nicht nachgewiesen ist, dass die erforderlichen zehn Prozent der Werder-Mitglieder erreicht wurden. Ganz vom Tisch ist die Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung damit jedoch noch nicht.
„Es ist klar, dass wir einen anderen Weg der Umfrage brauchen, das war uns aber auch schon bewusst und wurde offen kommuniziert“, sagt Pascal, Initiator der Petition, auf Nachfrage der DeichStube. Seinen vollen Namen möchte der Mann nicht in der Öffentlichkeit sehen. „Über die Möglichkeit, über Werder in einem gemeinsamen Statement alle Mitglieder zu erreichen, stehen wir im Austausch.“ Dabei geht es – wie zu hören ist – neben Datenschutzfragen vor allem um die Art der Distribution, also um die Frage, auf welchem Weg sich alle Mitglieder des SV Werder Bremen für eine ganzheitliche Abstimmung erreichen ließen. Die Betonung liegt dabei auf „ließen“, denn die Gespräche zwischen dem Verein und dem Urheber der Petition laufen zwar bereits, haben bislang jedoch noch kein finales Ergebnis hervorgebracht.
Mitglieder können Geschäftsführer Clemens Fritz nicht abwählen - und auch den Aufsichtsrat nicht zu Veränderungen zwingen
Unabhängig davon, ob und auf welchem Weg letztlich alle Mitglieder über eine mögliche Abstimmung informiert würden, betont Hubertus Hess-Grunewald bereits jetzt, dass eine außerordentliche Mitgliederversammlung zwar einen Rahmen für Diskussionen bieten könne, in diesem besonderen Fall jedoch nicht für entsprechende Beschlüsse. „Richtig ist, dass die Mitgliederversammlung das oberste Organ unseres Vereins ist und in dieser Funktion eine enorme Bedeutung hat. Sie gibt den Mitgliedern die Möglichkeit zur Mitbestimmung. Beschlüsse können allerdings nur zu Themen gefasst werden, für die die Mitgliederversammlung satzungsgemäß zuständig ist“, erklärt der 65-Jährige. Ohnehin könnten die Mitglieder Clemens Fritz nicht direkt abwählen, da er nicht beim Verein selbst, sondern als Geschäftsführer der ausgegliederten KGaA angestellt ist.
Zwar können die Mitglieder ihre Haltung gegenüber den von ihnen gewählten Personen im Aufsichtsrat zum Ausdruck bringen, diese sind jedoch rechtlich nicht verpflichtet, entsprechenden Weisungen zu folgen. Grund dafür ist, dass in diesem Fall das Gesellschaftsrecht Vorrang vor dem Vereinsrecht hat. Das heißt: Teile des Aufsichtsrats werden zwar durch die Mitglieder gewählt, „eine Mitgliederversammlung kann den Aufsichtsrat jedoch weder zwingen noch verpflichten, ein Mitglied der Geschäftsführung auszutauschen“, so der Werder-Präsident. Weiter sagt er: „Der Aufsichtsrat hat sich inzwischen in neuer Zusammensetzung konstituiert und sollte nun als durch die Mitgliederversammlung legitimiertes Gremium auch das Vertrauen haben, die Geschäftsführung kritisch-konstruktiv zu begleiten.“ Vor genau einer Woche, am 30. Januar, hatte sich das neu zusammengesetzte Gremium, bestehend aus neun Personen – zwei davon wurden im November auf der turnusmäßigen Mitgliederversammlung neu gewählt und zwei weitere wiedergewählt–, erstmals zusammengefunden und sich dabei unter anderem mit Werder Bremens Geschäftsführern Klaus Filbry, Clemens Fritz, Tarek Brauer und Anne-Kathrin Laufmann ausgetauscht. Ein Prozess, der bei der Neukonstituierung eines Aufsichtsrats branchenüblich ist.
Werder Bremen-Geschäftsführer Clemens Fritz im Fokus der Fan-Petition - Entlassung für Hubertus Hess-Grunewald kein Thema
Auch wenn somit weder auf unmittelbarem noch auf mittelbarem Weg im Rahmen einer außerordentlichen Mitgliederversammlung ein Votum zur Abberufung von Clemens Fritz als Geschäftsführer möglich wäre, hätte eine solche Versammlung aus Sicht des Petitionsurhebers dennoch eine Wirkung: „Über die Mehrheit der Vereinsmitglieder kann politischer Druck auf das Präsidium und den Aufsichtsrat entstehen. Diese dürfen zwar rechtlich nicht verpflichtet werden, diesem Willen nachzukommen, würden bei der nächsten Wahl jedoch noch stärker zur Debatte stehen.“ In der öffentlichen Wahrnehmung stand durch die Petition zuletzt vor allem die Person Clemens Fritz und dessen Arbeit als Geschäftsführer im Fokus. „In meiner Wahrnehmung richtet sich diese Petition deutlich gegen Clemens Fritz“, kritisiert daher Hubertus Hess-Grunewald. Dem entgegnet der Initiator: „Es geht mir nicht um den Menschen Clemens Fritz. Er ist ein verdienter Spieler dieses Vereins. Er bekleidet jedoch das Amt des Geschäftsführers Fußball, und die Kritik richtet sich ausschließlich gegen die Ausübung dieses Amts. Ziel ist es, im Rahmen einer außerordentlichen Mitgliederversammlung über seine Amtsführung sowie die Gründe für seine sportlichen Entscheidungen zu diskutieren und diese zu bewerten.“
Nach Ansicht von Hubertus Hess-Grunewald ist die vereinsinterne Haltung zu einer möglichen Entlassung Fritz’ jedoch eindeutig: „Als Präsident des e. V. und Aufsichtsratsvorsitzender der Kapitalgesellschaft habe ich volles Vertrauen in Clemens Fritz und seine Arbeit und sehe keine Veranlassung, ihn abzuberufen. In meiner Funktion trage ich dafür die Verantwortung und habe hierzu eine klare Haltung.“ (bvo)
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