Pflege- und Krankenhauspersonal
Rückschlag für Impf-Kritiker: Impfpflicht in der Pflege kann kommen
Eilantrag abgelehnt: Das Bundesverfassungsgericht hat sich gegen ein Eilverfahren ausgesprochen, das die Impfpflicht in der Pflege außer Kraft setzen sollte.
Karlsruhe – Rückschlag für Kritiker der Impfpflicht gegen das Coronavirus in der Pflege: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe lehnte es in einem Eilverfahren ab, die Vorschriften vorläufig außer Kraft zu setzen. Das teilte das Gericht am Freitag mit. Demnach kann die Corona-Impfpflicht für Pflege- und Gesundheitspersonal wie geplant ab Mitte März umgesetzt werden. Die Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit im eigentlichen Verfahren steht noch aus.
| Gericht in Karlsruhe, Baden-Württemberg: | Bundesverfassungsgericht |
| Vorsitz: | Stephan Harbarth (Präsident); Doris König (Vizepräsidentin) |
| Gründung: | 1951, Karlsruhe |
| Stellung: | Verfassungsorgan |
Zahlreiche Verfassungsbeschwerden gegen Impfpflicht in der Pflege
Wie die Deutsche Presse-Agentur berichtet, waren zuletzt 74 Verfassungsbeschwerden von etwa 300 Klägern gegen die Impfpflicht in der Pflege in Karlsruhe eingegangen. Die Impfpflicht gilt für Beschäftigte in Einrichtungen wie Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen und war am 10. Dezember von Bundestag und Bundesrat beschlossen worden. Bis zum 15. März müssen Betroffene nun nachweisen, dass sie vollständig gegen das Coronavirus geimpft oder genesen sind. Alternativ kann ein Attest vorgelegt werden, das bescheinigt, dass eine Impfung aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist.
Über das Vorgehen für den Fall, dass ein entsprechender Nachweis fehlt, entscheidet das zuständige Gesundheitsamt. Es kann ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot aussprechen, hat aber Ermessensspielraum. Die Impfpflicht in der Pflege, gegen die es schon Protestaktionen gab, soll alte und geschwächte Menschen vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus schützen. Bayern hat bereits angekündigt, die Umsetzung des Gesetzes wegen ungeklärter Fragen vorerst auszusetzen.
Impfpflicht in Pflegeeinrichtungen: Überwiegend ungeimpfte Beschäftigte hatten geklagt
Seit Monaten sorgt die geplante Impfpflicht in der Pflege sowie eine mögliche allgemeine Impfpflicht in Deutschland für rege Debatten. Auch die Politik ist sich derweil nicht über eine mögliche Gesetzesänderung einig – Abgeordnete der FDP, etwas Wolfgang Kubicki, haben sich deutlich gegen eine festgeschriebene Verpflichtung der Corona-Schutzimpfung ausgesprochen. Gegen die Impfpflicht in der Pflege hatten in Karlsruhe überwiegend ungeimpfte Beschäftigte und auch Einrichtungsleiter geklagt. Die Richter des Bundesverfassungsgerichts nahmen in dem Eilverfahren nun nur eine Folgeabwägung vor: Diese fiel zum Nachteil der Kläger aus. Unter Umständen soll es für ungeimpfte Pflegekräfte zudem keinen Corona-Bonus geben.
„Der sehr geringen Wahrscheinlichkeit von gravierenden Folgen einer Impfung steht die deutlich höhere Wahrscheinlichkeit einer Beschädigung von Leib und Leben vulnerabler Menschen gegenüber“, begründete das Gericht die Entscheidung. Der Impfpflicht für Pflegekräfte und Gesundheitspersonal würden keine „durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken“ gegenüberstehen. Allerdings gab es auch Kritik am entsprechenden Gesetz: Die Richter merkten an, dass bisher nichts Genaueres zum Impf- und Genesenennachweis stehe. Es werde lediglich auf Verordnungen des Paul-Ehrlich-Instituts und des Robert Koch-Instituts verwiesen.
Kanzler Scholz pocht auf Umsetzung der Impfpflicht für Pflegekräfte
Während die Bundesverfassungsrichter nun grünes Licht für die Teil-Impfpflicht gegeben haben, hat Bayern bereits ankündigt, die Umsetzung der Impfpflicht für Pflegekräfte zunächst wegen ungeklärter Fragen auszusetzen. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) kritisierte Bayerns Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) für dieses Vorgehen scharf. „Aus der Perspektive des Rechtsstaates ist es ein Desaster, wenn Länderchefs den Gedanken in den Raum stellen, ein vom Bundestag und Bundesrat beschlossenes Gesetz zu ignorieren“, sagte Buschmann dem „Tagesspiegel“. Ungeimpften Hartz-IV-Empfängern könnte unter Umständen ein Wegfall ihrer Bezüge drohen.
Auch Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) betonte gegenüber den Bundesländern die Notwendigkeit der Impfpflicht für Beschäftigte in Kliniken und Pflegeheimen und mahnte zur Umsetzung. „Es geht um den Schutz derer, die darauf ganz besonders angewiesen sind - Kranke und die ältesten Mitglieder unserer Gesellschaft“, sagte er am Freitag während seiner Antrittsrede im Bundesrat und stellte auch mögliche Lockerungen der Corona-Regeln in Aussicht. Er betonte zudem, dass die Teil-Impfpflicht „gemeinsam“ – also auch mit Stimmen der Union – beschlossen worden war. Angesichts möglicher steigenden Infektionszahlen in den kommenden Herbst- und Wintermonaten fügte Scholz hinzu, dass auch eine allgemeine Impfpflicht Sinn ergeben würde.
Pflege-Impfpflicht im Gesundheitswesen: Weiterhin unklar, wie Gesetz umgesetzt werden soll
Nicht nur die Verfassungsrichter in Karlsruhe kritisierten bestimmte Ungenauigkeiten beim Gesetz zur Impfpflicht in der Pflege, sondern auch der Deutsche Pflegerat hat Bedenken zur Umsetzbarkeit geäußert. „Genau genommen gibt es doch keine andere Wahl, als im Zweifelsfall ungeimpfte Pflegekräfte weiter arbeiten zu lassen“, erklärte Ratspräsidentin Christine Vogler gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Ihrer Ansicht nach sei zudem unklar, wie effektiv eine Impfpflicht für nur einen Teil der Bevölkerung angesichts der Omikron-Welle sei. Sie sprach sich in diesem Zusammenhang für eine Einschätzung eines Expertenrates aus. Notfalls müsse es eine erneute Anpassung des Gesetzes geben, so Vogler.
Auch der Marburger Bund drängte darauf, dass in den kommenden Tagen klare Regeln zur Umsetzbarkeit der Pflege-Impfpflicht ausgearbeitet werden müssten. „Anstatt über viele Lockerungen zu sprechen, sollte die Ministerpräsidentenkonferenz in der nächsten Woche viel dringender klären, wie die einrichtungsbezogene Impfpflicht umgesetzt wird“, sagte Verbandsvorsitzende Susanne Johna dem RND. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) sagte, dass die Arbeitgeber im Falle der Einführung einer allgemeinen Impfpflicht die Kontrolle der Impfungen bei Mitarbeitern strikt ablehnen. Eine Impfpflicht müsse unbürokratisch und praktikabel sein. Der Staat dürfe seine Kontrollpflichten nicht an Dritte übertragen, sagte BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter der Rheinischen Post.
Allgemeine Impfpflicht: Abgeordnete stellen Gesetzesentwurf vor
Die Teil-Impfpflicht für Pflegekräfte kann nach dem Urteil der Bundesverfassungsrichter also kommen. Währenddessen haben sieben Bundestagsabgeordnete von SPD, Grünen und FDP am Freitag einen ausgearbeiteten Entwurf für ein „Gesetz zur Aufklärung, Beratung und Impfung aller Volljährigen“ vorgelegt. Die Vorschläge für eine allgemeine Corona-Impfpflicht in Deutschland nehmen damit langsam konkrete Formen an. Der Entwurf sieht vor, dass die Krankenkassen zunächst bis zum 15. Mai 2022 alle Erwachsenen persönlich kontaktieren und über Beratungs- und Impfmöglichkeiten informieren sollen. Ab dem 1. Oktober müssen dann alle Erwachsenen Nachweise über drei Impfungen oder den Genesenenstatus auf Anforderung vorlegen.
Der Vorschlag stammt von den SPD-Abgeordneten Dirk Wiese, Heike Baehrens und Dagmar Schmidt, den Grünen Janosch Dahmen und Till Steffen sowie Katrin Helling-Plahr und Marie-Agnes Strack-Zimmermann von der FDP. „Wenn wir warten, bis die nächste Infektionswelle in Sichtweite ist, ist es für vorausschauendes Handeln zu spät. Dann lässt sich die Bevölkerung, lässt sich unser Gesundheitssystem wieder nur mit einschränkenden Maßnahmen schützen“, begründeten sie ihren Entwurf. Derzeit prallen im Bundestag unterschiedliche Meinungen zur Impfpflicht aufeinander. Neben einer ablehnenden Gruppe um Wolfgang Kubicki gibt es eine dritte um DP-Politiker Andrew Ullmann, die derzeit einen „Mittelweg“ bei der allgemeinen Impfpflicht erarbeitet. * kreiszeitung.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.
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