DeichStube-Interview

„Ich klebe nicht an meinem Stuhl“: Werder-Präsident Hess-Grunewald über die Wahlen und den Rechtsstreit mit der Mitgliederinitiative

Werder Bremens Präsident Hubertus Hess-Grunewald spricht im Interview über die Wahlen im November und den Rechtsstreit mit der Faninitiative.

Seit 2014 ist Hubertus Hess-Grunewald Präsident des SV Werder Bremen. Im November könnte er in seine vierte Amtszeit gehen, wenn ihm die Mitgliedschaft erneut das Vertrauen ausspricht. Warum seine Kandidatur zum jetzigen Zeitpunkt aber noch gar nicht sicher ist und weshalb er im Falle seiner möglichen Wiederwahl plant, vorzeitig aus dem Amt zu scheiden, erklärt der 65-Jährige nun im ausführlichen Interview mit der DeichStube. Darüber hinaus spricht Hess-Grunewald über den laufenden Rechtsstreit mit der Mitgliederinitiative, der am Freitag vor dem Landgericht fortgesetzt wird.     

Werder Bremens Präsident Hubertus Hess-Grunewald (hier im Zillertal-Trainingslager) spricht im DeichStube-Interview ausführlich über den Rechtsstreit mit der Mitgliederinitiative und die Wahlen im November.

Werder Bremens Präsident Hubertus Hess-Grunewald im DeichStube-Interview: „Ich klebe nicht an meinem Stuhl“

Herr Hess-Grunewald, am 15. November sind Präsidiumswahlen beim SV Werder Bremen. Als amtierender Präsident haben Sie in der Vergangenheit bereits signalisiert, erneut antreten zu wollen. Hat das weiterhin Bestand?

Ich habe immer gesagt, dass ich grundsätzlich bereitstehe und weiterhin Verantwortung für den Verein übernehmen möchte. Zuerst müssen wir aber noch Gespräche in den Gremien führen. Dabei wird es um die bald endende Amtsperiode gehen, aber auch um die Fragen, in welche Richtung sich der Verein in all seinen Rollen, auch als Mehrheitsgesellschafter der Kapitalgesellschaft, entwickeln soll und welche Herausforderungen auf Werder warten. Das müssen wir miteinander besprechen und herausfinden, ob wir die Themen identisch einschätzen. Es gibt bei mir eine Bereitschaft, für das Amt anzutreten, aber noch keine Gewissheit.

Demnach besteht also die Möglichkeit, dass Sie gar nicht kandidieren?

Wenn wir miteinander zu dem Ergebnis kommen sollten, dass die Einschätzungen nicht deckungsgleich sind, dann muss man diese Konsequenz ziehen. Der Verein hat erstmals vor einer Präsidentschaftswahl ein Personalberatungsunternehmen eingeschaltet (die Firma AVS hatte Werder im vergangenen Jahr schon bei der Suche nach Aufsichtsratskandidaten unterstützt, Anm. d. Red.), um den Auswahlprozess so weit wie möglich zu professionalisieren. Das Unternehmen entscheidet nicht, es unterbreitet dem Wahlausschuss Vorschläge und führt viele Gespräche. Diesen Prozess muss man abwarten. Es geht ja nicht nur um die Frage meines persönlichen Interesses, sondern auch um die nach der inhaltlichen Gestaltung.

Sollten Sie kandidieren und wiedergewählt werden, wäre es seit 2014 Ihre vierte Amtszeit. Konventionell angehen wollen Sie sie allerdings nicht, sondern schon vor Ablauf der vierjährigen Periode aus dem Amt scheiden und zuvor Ihren Nachfolger einarbeiten. Was genau sehen Ihre Pläne vor?

Wenn man drei Amtszeiten hinter sich hat, in eine mögliche vierte Amtszeit geht und zum Zeitpunkt der Wahl 66 Jahre alt ist, dann gehört es sich einfach, darüber nachzudenken, was danach kommen soll. Ich mache mir Gedanken darüber, wie sich ein solcher Übergang gestalten lässt. Muss man 2030 wirklich jemanden ins kalte Wasser werfen? Oder geht man mit einem möglichen Nachfolger bis dahin schon gemeinsam einen Teil des Weges. Das sind Überlegungen, die aus meiner Sicht vernünftig für Werder Bremen und im Interesse des Vereins sind. 

Wann würden Sie sich denn zurückziehen wollen?

Satzungsgemäß läuft die Amtszeit vier Jahre lang. Ich kann mir ein Ausscheiden nach der Hälfte der Zeit, also im Jahr 2028 vorstellen, vielleicht sogar schon nach einem Jahr 2027. Es geht am Ende darum, was das Beste für Werder ist und nicht darum, was das Beste für Hubertus Hess-Grunewald ist. Ich bin seit insgesamt 24 Jahren Vizepräsident und Präsident unseres Vereins, die vergangenen zwölf Jahre davon Präsident. Nach einem solchen Zeitraum könnte ich gut damit leben, wenn meine Verantwortung im November 2026 endet oder eine folgende, letzte Amtsperiode vorzeitig zu Ende ginge.

Wiederwahl und Kritik bei Werder Bremen: Präsident Hubertus Hess-Grunewald im exklusiven DeichStube-Interview

Wenn der Kandidat Hess-Grunewald womöglich schon ein Jahr nach der Wahl wieder abtreten will, warum sollte ich ihn dann als Wahlausschuss aufstellen und als Mitglied wählen und nicht jemanden, der die vollen vier Jahre angeht und damit für eine langfristige Kontinuität steht?

Das ist eine legitime Überlegung, gar keine Frage. Ich werde meine Pläne und Vorstellungen vor dem Wahlausschuss transparent und offen darlegen. Das ist für mich eine Frage der Glaubwürdigkeit. Der Wahlausschuss und vor allem die Mitglieder müssen im Vorfeld der Wahl wissen, was sie von mir bekommen und erwarten dürfen.

Wenn Sie darüber nachdenken, das Amt womöglich nur ein Jahr nach der Wiederwahl abzugeben – warum wollen Sie dann überhaupt noch einmal antreten?

Bereits 2027 aus dem Amt zu scheiden, ist eine denkbare Möglichkeit, die nicht zwingend ist. Genauso ist es möglich, dass ich nach den erwähnten Gesprächen mit den Gremien und dem Wahlausschuss gar nicht mehr kandidiere. Das werden die nächsten Wochen zeigen. Ich klebe nicht an meinem Stuhl. Wenn meine persönliche Lebensleistung bei Werder im November 2026 ihr Ende finden sollte, wäre das für mich auch in Ordnung. Nochmal: Ich wäre bereit für eine weitere Kandidatur. Zwingend ist sie aber nicht.

Es gibt außerhalb und innerhalb des Vereins Stimmen, die Ihre Amtsführung kritisch sehen. Spüren Sie rund vier Monate vor der Wahl die volle Rückendeckung aus der Mitgliedschaft?

Als ich während des Trainingslagers im Zillertal mit Arnd Zeigler auf die Tribüne gekommen bin, wurden wir mit donnerndem Applaus empfangen – das kann natürlich in erster Linie an Arnd gelegen haben (lacht). Spaß beiseite: Ich spüre überwiegend großen Rückhalt in der Mitgliedschaft, weiß aber auch, dass mein Wirken nicht kritiklos ist, dass es Menschen gibt, die mich kritisch sehen. Damit setze ich mich auseinander. Mir ist bewusst, dass auch ich nicht fehlerfrei agiere. 

Nachfolger von Hubertus Hess-Grunewald: So denkt Werder Bremens Präsident selbst darüber

Für den Fall, dass Sie im Amt bestätigt werden – lässt sich Ihr Plan mit dem Einarbeiten eines Nachfolgers überhaupt umsetzen? Sie können als Präsident ja nicht selbst darüber entscheiden, wer das Amt von Ihnen übernimmt.

Nein, natürlich nicht, und das ist auch gut so. Der Wahlausschuss ist und bleibt als autonomes Gremium der wesentliche Faktor. Nur er kann am Ende die Entscheidung treffen. In seiner jetzigen personellen Besetzung wird der Ausschuss in den kommenden Jahren weitgehend zusammenbleiben, es ist also Kontinuität im Gremium gegeben, was sehr wichtig ist. Die Personen, denen ich heute meine Idee mit einem möglichen Nachfolger präsentiere, entscheiden in Zukunft darüber, ob dieser Nachfolger für das Amt aufgestellt wird – oder nicht.

Wen haben Sie für Ihre Nachfolge im Kopf?

Da muss ich um Verständnis bitten. Ich möchte nicht in den Medien mit Namen spekulieren und dem Wahlausschuss durch öffentliche Verlautbarungen irgendetwas vorsetzen oder gar Einfluss auf ihn nehmen. Das Gremium hat eine wichtige Rolle innerhalb des Vereins. Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass ich ihm die vollständige Unabhängigkeit lasse, die ihm laut unserer Satzung zugeschrieben ist.

Der Name des stellvertretenden Leichtathletikabteilungsleiters Philipp Mehrtens steht bereits im Raum.

Ja, aber den Namen habe nicht ich aufgebracht. Ich habe auch nur davon gelesen und möchte dazu nichts sagen.

Satzungsänderung bei Werder Bremen: Präsident Hubertus Hess-Grunewald erklärt Pläne

Dann lassen Sie uns auf die Satzung schauen. Dort ist geregelt, dass der Wahlausschuss Kandidaten für das Präsidentschaftsamt prüft, der Mitgliedschaft dann aber nur einen von ihnen als neuen Präsidenten vorschlägt. Die Mitglieder haben also keine Wahl zwischen mehreren Personen. Ist das angesichts des heutigen Demokratieverständnisses noch zeitgemäß?

Wir haben uns innerhalb des Präsidiums schon intensiv mit genau dieser Frage beschäftigt und werden eine entsprechende Satzungsänderung vorschlagen. Tatsächlich ist die Regelung heute nicht mehr zeitgemäß, auch wenn sie in der Vergangenheit ihre Berechtigung hatte. Wir haben den Wunsch aus der Mitgliedschaft vernommen, dass perspektivisch nicht mehr nur ein vorgeschlagener Kandidat bestätigt oder abgelehnt werden kann, sondern eine Auswahl an Kandidaten vorhanden sein soll. Inzwischen haben sich die gesellschaftlichen Gegebenheiten verändert. Das ist für mich eine der größten Herausforderungen für den neuen Präsidenten: dazu beizutragen, dass sich der Verein diesen neuen Gegebenheiten in seiner Struktur anpasst.

Was genau meinen Sie damit?

Vereinsmitglieder streben heute nach mehr Partizipation. Der Verein wächst erfreulicherweise, und damit geht einher, dass Mitglieder nicht mehr nur anonyme Beitragszahler sein wollen, sondern im Verein mitgestalten und mitreden wollen. Wir müssen als Werder Bremen gangbare Möglichkeiten finden, wie wir die neuen Anforderungen der Partizipation abbilden können. Dafür gibt es verschiedene Ansätze.

Welche sind das?

Das kann zum Beispiel die Gründung einer Fan- und Förderabteilung sein, die fest im Verein verankert und etabliert wird. Überlegungen in diese Richtung laufen schon seit längerer Zeit. Insgesamt geht es um eine Zunahme an Demokratisierung innerhalb des Vereinslebens. Andererseits müssen aber auch die Grenzen klar abgesteckt werden.

Rechtsstreit zwischen Werder Bremen und der Mitgliederinitiative: Präsident Hubertus Hess-Grunewald erklärt das Vorgehen

Womit wir beim Thema Mitgliederinitiative wären. Die Gruppe um Sprecher Pascal Tetschet verklagt den Verein auf Herausgabe der Mitglieder-Mailadressen, weil sie die Clubangehörigen in ihrer Sache vor der Mitgliederversammlung im November informieren möchte. Vor dem Amtsgericht hat die Initiative gewonnen, nun geht es vor dem Landgericht weiter. Warum geben Sie die Mailadressen nicht heraus?

Das Thema ist vielschichtig. Zunächst einmal ist es für beide Seiten bedauerlich, dass wir in einer gerichtlichen Auseinandersetzung um eine solche Frage stehen. Wir brauchen in der Sache aber eine rechtliche Verbindlichkeit. Als Verein sprechen uns viele Mitglieder an und sagen, dass sie nicht möchten, dass ihre Mailadressen von uns weitergegeben werden. Da gibt es eine große Sensibilität. Ich kann nur dann seriös agieren, wenn ich weiß, wozu ich juristisch verpflichtet bin und zu was nicht. Es geht ja nicht nur um diesen Einzelfall, sondern darum, Abläufe und Regelungen für die Zukunft zu finden. Überspitzt gesagt: Wenn irgendwann der Nächste kommt und sagt, jetzt würde ich gerne über die Mannschaftsaufstellung oder die Auswechslungen des Cheftrainers mit den Mitgliedern diskutieren – müssen wir die Adressen dann auch rausgeben? Die Mitgliederdaten sind der größte Datenschatz, den wir haben. Wir geben sie als Verein nicht einmal an unsere eigene Kapitalgesellschaft weiter. E-Mails mit Werbung für den Fanshop kommen von uns als Verein, weil wir die Daten nicht rausgeben wollen.

Nach dem Amtsgerichtsurteil hat Initiator Tetschet dem Verein eine außergerichtliche Lösung angeboten, die vorsah, dass die Mitglieder selbst über die Herausgabe ihrer Mailadresse entscheiden können. Er hätte dann nur die von denjenigen bekommen, die zugestimmt hätten. Warum haben Sie das abgelehnt?

Das haben wir diskutiert und geprüft, nachdem er uns diesen Vorschlag unterbreitet hatte. Am Ende haben wir uns nicht darauf einlassen können, weil dadurch die rechtliche Frage der grundsätzlichen Verpflichtung noch nicht geklärt wäre. Deswegen möchten wir eine juristische Klärung herbeiführen, die uns Rechtssicherheit gibt und es uns in Zukunft vielleicht ermöglicht, über Varianten wie die von Herrn Tetschet vorgeschlagene Lösung ernsthaft nachzudenken. Vom Tisch ist sie grundsätzlich nicht.

Was machen Sie, wenn das Landgericht das Urteil des Amtsgerichts bestätigt? 

Wenn das Landgericht zu der Entscheidung kommt, dass das Urteil des Amtsgerichts richtig ist, sind wir gezwungen die Adressen herauszugeben und werden es auch tun. Uns ist bewusst, dass es eine Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes gibt, die besagt, dass es für die Wahrnehmung von Minderheitenrechten innerhalb eines Vereins grundsätzlich einen solchen Anspruch gibt. Der BGH hat aber auch gesagt, dass dieser Anspruch nur besteht, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Wann genau das der Fall ist, muss man sich im Einzelfall noch genau anschauen. Das möchten wir als Verein vor dem Landgericht juristisch geklärt wissen. Vorher sind wir im Interesse unserer Mitglieder nicht dazu bereit, die Mailadressen herauszugeben.

Angefangen mit der Online-Petition zu Jahresbeginn zieht sich das Thema in wandelnder Form bereits seit Monaten. Pascal Tetschet beklagt während des gesamten Zeitraums die Kommunikation des Vereins gegenüber seiner Person. Haben Sie ihn unterschätzt? Nach dem Motto: Das Thema kriegen wir schon irgendwie abmoderiert?

Nein, ganz und gar nicht. Die Entwicklung der Sache war zu Jahresbeginn noch nicht abzusehen, aber was ich nicht so stehen lassen möchte, ist, dass ich Herrn Tetschet nicht angemessen begegnet bin. Ich habe ihn bereits Anfang Februar persönlich angerufen und die Aussprache gesucht. Das war ein sehr vernünftiges Telefonat, über 30 Minuten lang haben wir gesprochen, hinsichtlich der geforderten Entlassung von Clemens Fritz waren wir unterschiedlicher Meinung. Weil ich nicht jedes einzelne Thema verfolgen kann, habe ich die Sache an den Leiter unserer Rechtsabteilung abgegeben. Da gab es einen steten Austausch, auch wenn wir inhaltlich nicht zueinander gefunden haben. Es darf in Zukunft aber nicht so sein, dass es regelmäßig zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt, wenn ein Mitglied mit der Mitgliedschaft in die Kommunikation gehen möchte. Das ist weder im Interesse der Mitglieder noch im Interesse des Vereins. Jetzt müssen wir Regularien finden, die es handelbar machen. (dco)

Rubriklistenbild: © gumzmedia

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