Irre Beitragsforderung
Hartz IV: Jobcenter stellt nach 15 Jahren lächerliche Forderung
Schlechter später als nie: Ein ehemaliger Hartz-IV-Empfänger erhält nach 15 Jahren Post vom Jobcenter und soll einer irrwitzigen Rückzahlungsforderung nachkommen.
Köln – Deutschen Behörden wird gerne unterstellt, dass sie bei der Bearbeitung von Anträgen nicht die schnellsten sind. Jeder Hartz-IV-Empfänger wird davon ein Lied singen können – zu häufig werden Fälle bekannt, in denen es um das schwierige Verhältnis der Leistungsbezieher und den Jobcentern geht. Vor wenigen Wochen sorgte der abgelehnte Antrag einer Empfängerin von Hartz IV für Aufsehen: Sie wollte Unterstützung für einen neuen Kühlschrank beantragen – und bekam neben einer Ablehnung den weisen Rat, Lebensmittel doch draußen zu lagern. Das zuständige Jobcenter hat sich wegen des Kühlschrank-Eklats inzwischen entschuldigt, allerdings gibt es nun einen neuen brisanten Fall bei einem Jobcenter in Köln.
Hartz-IV-Empfänger bezog vor 15 Jahren Leistungen – nun fordert das Jobcenter Geld zurück
Auch in Köln bestätigt sich wieder das Vorurteil der langsamen Behördenarbeit: Wie unter anderem der Kölner Express berichtet, hat ein 42-jähriger Kioskbetreiber nun Post vom Jobcenter erhalten und er wusste nicht, ob er lachen oder weinen sollte. Zum Hintergrund: Der 43-Jährige war vor 15 Jahren zwischenzeitlich auf Hartz IV angewiesen und hat wohl damals offenbar zu viel Leistungen bezogen. Diese sogenannte Überzahlung des Hartz-IV-Satzes, der Regelsatz beträgt derzeit 443 Euro, betrug einen Cent – die Forderung sollte demnach von der Agentur für Arbeit, deren Chefin Andrea Nahles ist, eingetrieben werden.
Um die Differenz bei seinen Hartz-IV-Leistungen zu begleichen, sollte der Kioskbesitzer bis zum 2. Februar 2022 einen Cent an das Jobcenter zurückzahlen. Wie der Express berichtet, ging der 42-Jährige von einem schlechten Scherz aus und fragte sich, ob es sich um eine ernstgemeinte Forderung des Jobcenters handeln würde. Denn der Brief kam per Post – das notwendige Porto für den Versand übersteigt die geforderte Rückzahlung der Leistung von Hartz IV um ein Vielfaches. Ungeimpften Empfängern von Hartz IV droht derweil ein Ausfall des Arbeitslosengeldes.
Hartz IV: Brief vom Jobcenter war Versehen – Agentur für Arbeit treibt Rückzahlungen ein
Ein Sprecher erklärte gegenüber dem Express, dass es sich bei dem Brief an den Empfänger von Hartz IV um ein Versehen gehandelt habe und die Forderung storniert wurde. Dass die Agentur für Arbeit allerdings ausständige Rückzahlungen eintreibt, ist sogar im Gesetz vorgesehen. Allerdings würde bei Beträgen von weniger als sieben Euro von einer Zahlungsaufforderung abgesehen werden – darunter dürfte das Jobcenter dennoch tätig werden. Zwar soll es sich bei dem Fall aus Köln um einen Einzelfall handeln, doch schon länger stellen die kleinen Rückforderungen ein großes Diskussionsthema in der Politik dar.
Denn klar ist: In vielen Fällen übersteigt der personelle und finanzielle Aufwand bei den Kleinstbeträgen den eigentlich Ertrag. Wie die Newsseite Gegen Hartz schreibt, würden jedes Jahr die Ausgaben der Bundesagentur für Arbeit für den Verwaltungsapparat zunehmen – konkret wurden 72 Millionen Euro dafür aufgewendet, um etwa 30 Millionen Euro Überzahlungen wieder einzuholen. Dass es zu einer Rückzahlungsforderung bei Hartz IV durch das Jobcenter, das auch bei Grünen-Chefin Ricarda Lang in der Kritik steht, kommt, ist insbesondere auf zwei Gründe zurückzuführen: Wenn auffällt, dass der Empfänger von Hartz IV bewusst Informationen vorenthalten hat, die zu einer Reduzierung seiner Leistungen führen würden, etwa durch einen Nebenjob oder veränderte Lebensumstände.
Bürgergeld statt Hartz IV: Jobcenter kann bei Fehlern Geld zurückfordern
Ein anderer Grund ist, wenn Mitarbeiter des Jobcenters irrtümlicherweise zu viel Geld an den Hartz-IV-Empfänger überwiesen haben. Allerdings hat das Jobcenter in der Regel nicht ewig Zeit, um die Leistungsempfänger aufzufordern, Hartz IV, das bald durch ein Bürgergeld ersetzt werden soll, zurückzuzahlen. Nachdem ein Fehlbetrag aufgefallen ist, erhält der Empfänger von Hartz IV ein Schreiben des Jobcenters, in dem die Rückforderung der Hartz-4-Leistung angekündigt wird. Als Betroffener kann sich der Leistungsempfänger zum Sachverhalt äußern – er ist allerdings nicht zu einer Stellungnahme verpflichtet.
Wie im Sozialgesetzbuch unter § 45 Abs. 4 Satz 2 SGB geregelt ist, haben Jobcenter ein Jahr Zeit, um Leistungen von Hartz IV zurückzufordern. Die Frist beginnt ab dem Zeitpunkt, zu dem das Jobcenter erstmals über die falsche Auszahlung der Hartz-4-Leistungen informiert hat. Liegt allerdings eine arglistige Täuschung durch den Empfänger von Hartz-IV vor, verlängert sich die Rückforderungsfrist auf 10 Jahre ab Kenntnisnahme. Wie die Internetseite Hartziv.org informiert, würde es allerdings auch immer wieder vorkommen, dass Jobcenter trotz verstrichener Frist versuchen, Leistungen zurückzufordern.
Hartz IV: Kölner Jobcenter kündigt nach Fehler eine Überprüfung der Arbeitsabläufe an
Ein glückliches Ende wie bei dem Fall aus Köln findet die Korrespondenz zwischen Jobcenter und Hartz-IV-Empfänger da leider nicht immer. Das Kölner Jobcenter kündigte als Reaktion auf die irrtümliche Forderung von einem Cent nun an, dass es noch einmal das Verfahren überprüfen werden, damit solche Vorfälle in Zukunft vermieden werden können. Ein gutes Zeichen zum Schluss also, ebenso wie der angekündigte Heizkostenzuschuss zum Wohngeld. Denn der Betroffene darf seinen Cent behalten und das Jobcenter kann seine Arbeitsabläufe optimieren. * kreiszeitung.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.